Ziele
Ziele
Aus nachfolgendem Artikel 2 der Statuten, in welchem der Vereinszweck von prosaj festgehalten ist, leitet sich unser prosaj-Auftrag ab. Der Verein bezweckt:
- Die Bemühungen von straffälligen Menschen um soziales und straffreies Verhalten zu unterstützen
- Die Bewährungshilfe und die soziale Arbeit in der Justiz in der Schweiz weiter zu entwickeln sowie ihre Tätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit zu koordinieren
- Die Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Organen der Bewährungshilfe und den sozialen und pädagogischen Diensten, die im Strafvollzug tätig sind, zu verstärken
- Die Zusammenarbeit mit den europäischen Organisationen der Bewährungshilfe sicherzustellen
- Die Fort- und Weiterbildung der Mitglieder zu fördern
- Die Beziehungen zu Behörden der Strafrechtspflege zu vertiefen und an der Entwicklung der Gesetzgebung mitzuarbeiten
- Die Koordination mit privaten und öffentlichen Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung zu gewährleisten