Ziele

Ziele

Aus nachfolgendem Artikel 2 der Statuten, in welchem der Vereinszweck von prosaj festgehalten ist, leitet sich unser prosaj-Auftrag ab. Der Verein bezweckt:

  • Die Bemühungen von straffälligen Menschen um soziales und straffreies Verhalten zu unterstützen
  • Die Bewährungshilfe und die soziale Arbeit in der Justiz in der Schweiz weiter zu entwickeln sowie ihre Tätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit zu koordinieren
  • Die Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Organen der Bewährungshilfe und den sozialen und pädagogischen Diensten, die im Strafvollzug tätig sind, zu verstärken
  • Die Zusammenarbeit mit den europäischen Organisationen der Bewährungshilfe sicherzustellen
  • Die Fort- und Weiterbildung der Mitglieder zu fördern
  • Die Beziehungen zu Behörden der Strafrechtspflege zu vertiefen und an der Entwicklung der Gesetzgebung mitzuarbeiten
  • Die Koordination mit privaten und öffentlichen Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung zu gewährleisten