Ziele
Auftrag
Die Hauptaufgabe von prosaj besteht darin, die Mitarbeitenden der Bewährungshilfe und Sozialarbeitenden in der Justiz in ihrem rückfallpräventiven und unterstützenden Auftrag zu unterstützen.
Dieser Auftrag ist grundlegend auch so im Strafgesetzbuch in der Artikeln 75 ff. und explizit für die Bewährungshilfe in den Artikeln 93 ff. und 376 festgehalten.
Ein gemeinsames Kennzeichen unserer Klientinnen und Klienten der Sozialen Arbeit in der Justiz und der Bewährungshilfe besteht darin, dass sie straffällig oder für eine Straftat angeklagt worden sind. Dies führt unmittelbar dazu, dass wir neben dem für die Sozialarbeit klassischen Unterstützungsauftrag auch einen rückfallpräventiven Auftrag haben. Letzterer erfordert nebst vielen anderen Aufgaben auch eine Orientierung nach dem Risiko der straffälligen Person, eine gezielte Klärung, was diese genau an Massnahmen bzw. Interventionen bedarf und welche Methoden und welches Umfeld im Hinblick auf eine Verbesserung seiner Rückfallprognose am wirksamsten sind. Die gesetzliche Sozialarbeit ist in der Regel im Rahmen eines Zwangskontextes, doch sieht der Gesetzgeber in StGB Artikel 376 auch eine freiwillige Bewährungshilfe vor. In vielen Kantonen arbeiten in der Justiz die Sozialarbeitenden nach dem Konzept der «Durchgehenden Betreuung». Sie beraten und begleiten Angeschuldigte resp. Straffällige während allen vier Vollzugsphasen: Untersuchungshaft, Strafvollzug, Halbfreiheit und Probezeit. Immer mehr Dienststellen der Bewährungshilfen übernehmen auch einzelne Vollzugsaufgaben. So führen sie alternative Vollzugsformen, wie Gemeinnützige Arbeit und Electronic Monitoring durch, überwachen ambulante Massnahmen und entwickeln bzw. organisieren neue deliktorientierte Betreuungs- oder Sanktionsformen wie z.B. kognitiv-verhaltensorientierte Lernprogramme. Grundsätzlich wird Fehlverhalten thematisiert und bearbeitet. Dabei sollen sich insbesondere gefährliche straffällige Personen ihrer Problembereiche und Risikofaktoren bewusst werden und Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Sie sollen Deliktmechanismen verstehen und die erarbeiteten Erkenntnisse möglichst auf die Handlungsebene umsetzen können.
Selbständigkeit und Eigenverantwortung werden im Hinblick auf die soziale Integration gefördert. Weiter werden sie bei Bedarf bei der Suche von Unterkunft und Arbeit, bei Sucht- und Gesundheitsfragen, Budgetfragen und Schuldensanierungen sowie bei persönlichen und zwischenmenschlichen Schwierigkeiten unterstützt. Bei spezifischen Problemen wird die Hilfe von Fachleuten oder Therapien vermittelt. Die Dienststellen arbeiten intensiv mit Behörden, Institutionen und Beratungsstellen zusammen. Dabei werden sowohl die Interessen der Betroffenen, z.B. im Bereich Datenschutz, der Opfer und auch jene der Öffentlichkeit, beispielsweise im Bereich der Sicherheit, berücksichtigt.
Damit diese herausfordernden Aufgaben, welche primär in der Zuständigkeit der Kantone liegen, bestmöglich geleistet werden können, widmet sich unser Verein auf gesamtschweizerischer Ebene in erster Linie der Weiterbildung (bspw. Organisation von Fachtagungen) und der sonstigen Koordinations- und Schnittstellenaufgaben der Bewährungshelfenden und Sozialarbeitenden der Justiz. Wir setzen uns auch mit der aktuellen internationalen Forschung auseinander und pflegen gezielt nationale und internationale Kontakte mit Kollegen und Verbänden der Bewährungshilfe und Sozialen Arbeit in der Justiz.